Der Gesetzgeber sieht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterschiedliche Regelungen vor, je nachdem ob eine Stadt über einen qualifizierten oder einen einfachen Mitspeigel verfügt.
Die Stadt Zwickau ist bestrebt, einen einfachen Mietspiegel zu erstellen, der wissenschaftlichen Standards entspricht und die aktuellen Gegebenheiten wiederspiegelt. Er zeigt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB und differenziert dabei nach den Merkmalen Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit.
Im Rahmen der Vorbereitungsphase soll die Arbeitsgruppe Mietspiegel gebildet werden. Die Auftaktveranstaltung ist - vorbehaltlich der aktuellen Entwicklungen – für Ende Oktober 2024 geplant. Teilnehmer der Arbeitsgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter von Mieter- und Vermieterseite, aus der Wissenschaft, und aus der Verwaltung des Landkreises Zwickau und der Stadt Zwickau. Das FOG-Institut für Markt- und Sozialforschung aus Chemnitz wird als externer Partner den Prozess begleiten.
Der aktuell gültige Mietspiegel der Stadt Zwickau wurde im Jahr 2021 erstellt und veröffentlicht. Den dort ausgewiesenen Werten liegen die Daten aus dem Erhebungszeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2020 zugrunde. Zahlreiche Vermieterinnen und Vermieter sowie Hausverwaltungen haben dazu beigetragen, dass schlussendlich Daten von 8.844 vollständig verwertbaren „mietspiegelrelevanten“ Wohnungen zur Verfügung standen. Im Vergleich mit anderen Kommunen ist dies ein sehr hoher Prozentsatz, gemessen am gesamten Wohnungsbestand in Zwickau. Dies zeigt das hohe Interesse am Mietspiegel.
Im Frühjahr 2025 soll die Datenerfassung für den neuen Mietspiegel erfolgen. Auch Vermieterinnen und Vermieter, sowie Hausverwaltungen, die nicht Mitglied der Arbeitsgruppe Mietspiegel sind, können Ihre Daten für die Datenerhebung zur Verfügung stellen. Anfragen hierzu können per E-Mail (