Die Benachrichtigungen müssen bis spätestens 10. August jeder wahlberechtigten Person in der Stadt Zwickau zugegangen sein. Bürgerinnen und Bürger sollten daher auf Briefkuverts mit dem roten Aufdruck „WICHTIGE WAHLSACHE“ achten.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und annimmt, wahlberechtigt zu sein, kann in der Zeit vom 12. bis 16. August im Briefwahlbüro einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Das Briefwahlbüro, das seinen Sitz erneut im Haus 9 des Verwaltungszentrums hat, öffnet am Dienstag, 6. August, das erste Mal.
Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben bzw. einen Wahlschein beantragen möchten, können dies mit dem Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes, online unter www.zwickau.de/briefwahl oder persönlich im Briefwahlbüro tun. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Das Briefwahlbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Dienstag: 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
- Donnerstag: 9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr
- Freitag vor der Wahl (30. August) zusätzlich von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Wer nicht im Briefwahlbüro wählt, sondern die Briefwahlunterlagen mit der Post zurücksendet, sollte die üblichen Postlaufzeiten bedenken und die Unterlagen so rechtzeitig verschicken, dass diese bis zum Wahltag um 16 Uhr im Briefwahlbüro der Stadt Zwickau eingehen.
Neben dem kostenfreien Versand über die Deutsche Post AG können dafür auch folgende Briefkästen der Stadt Zwickau genutzt werden:
- Briefkasten am Rathaus (Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau)
- Briefkasten (der Stadtverwaltung Zwickau!) am Verwaltungszentrum (Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau).
Kontakt:
Bürgeramt, Briefwahlbüro
Verwaltungszentrum, Haus 9, 1. OG, Zimmer 112
Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau,
Tel. 0375 83-1203 oder 83-0
E-Mail: